Kinderschutzkonzept

  1. Grundhaltung und Verhaltenskodex
  2. Präventive Maßnahmen
  3. Verfahrenswege im Verdachtsfall
  4. Intervention und Umgang mit Beschwerden
  5. Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten

Native Skills verpflichtet sich, das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in allen Belangen an erste Stelle zu setzen. Dieses Schutzkonzept bildet den verbindlichen Rahmen für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Unser Ziel ist es, einen sicheren, förderlichen und gewaltfreien Raum zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche sich frei entfalten können.


  1. Grundhaltung und Verhaltenskodex
    1. Unsere Grundhaltung:
      • Kindeswohl vor Programmziel: Das Wohl des Kindes hat stets Vorrang vor allen anderen Interessen (z.B. Programmablauf, Gruppenergebnis).
      • Partizipation: Wir beziehen Kinder und Jugendliche in Entscheidungen, die sie betreffen, altersgerecht mit ein.
      • Wertschätzung und Respekt: Wir begegnen jedem Kind und Jugendlichen mit Respekt, nehmen es ernst und fördern seine individuelle Entwicklung.
      • Transparenz: Unsere Regeln und Maßnahmen zum Kinderschutz sind für alle (Mitarbeiter, Kinder, Jugendliche und Eltern) transparent und einsehbar.

    2. Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter:innen:

      Dieser Kodex ist verbindlich und von allen Teamenden zu unterschreiben.

      • Ich respektiere die persönlichen Grenzen eines jeden Kindes/Jugendlichen und achte auf eine angemessene Distanz.
      • Ich vermeide jede Form von Gewalt (physisch, psychisch, sexualisiert).
      • Ich fasse Kinder/Jugendliche nur dann an, wenn es für die Situation angemessen und notwendig ist (z.B. zur Hilfeleistung, zum Trösten) und achte darauf, dass dies für das Kind und andere nachvollziehbar ist.
      • Ich führe keine intimen Gespräche mit Kindern/Jugendlichen in nicht-einsehbaren Situationen.
      • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst im Umgang mit Sprache, Medien, Alkohol, Nikotin und anderen Suchtmitteln.
      • Ich nutze keine entwürdigenden oder herabsetzenden Äußerungen, Strafen oder Maßnahmen.
      • Ich mache keine diskriminierenden Äußerungen bezüglich Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Behinderung.
      • Ich tausche mit Kindern/Jugendlichen keine privaten Kontaktdaten aus; die Kommunikation erfolgt über offizielle, für die Eltern einsehbare Kanäle (z.B. Gruppen-Chats).
      • Ich dokumentiere besondere Vorkommnisse (Unfälle, Regelverstöße, Verdachtsmomente) sachlich und zeitnah.

  2. Präventive Maßnahmen
    1. Personalauswahl und -einarbeitung:
      • Erweitertes Führungszeugnis: Von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, die regelmäßig mit Minderjährigen arbeiten, wird ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert (i.d.R. nicht älter als 3-6 Monate).
      • Persönliche Gespräche: Im Auswahlverfahren werden die Einstellung zum Kindeswohl und die persönliche Eignung in einem Gespräch thematisiert.
      • Schulungen: Vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) werden verbindliche Schulungen zu den Themen Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, Erkennen von Anzeichen und dem eigenen Verhaltenskodex durchgeführt.

    2. Strukturelle Prävention:
      • Bei der Betreuung in Schlafsituationen (Zelte, Zimmer) ist darauf zu achten, dass immer mindestens zwei Betreuer:innen anwesend oder erreichbar sind.
      • Einzelgespräche mit Kindern/Jugendlichen finden in einsehbaren, aber nicht hörbaren Bereichen statt (z.B. in einer Zimmerecke mit Sichtkontakt zur Tür).
      • Bei der Körperpflege und Hilfestellung beim Umziehen wird die Intimsphäre gewahrt; nach Möglichkeit übernehmen dies gleichgeschlechtliche Betreuer:innen.
      • Räumlichkeiten: Schlaf-, Wasch- und Umkleideräume werden nach Geschlechtern getrennt. Die Privatsphäre der Kinder/Jugendlichen wird geachtet (z.B. Klopfen vor dem Betreten eines Zimmers).
      • Regeln für digitale Medien:
        • Es werden keine Fotos oder Videos von Kindern/Jugendlichen ohne Einwilligung der Eltern/der Jugendlichen veröffentlicht.
        • Private Chats oder Messenger-Kontakte zwischen Betreuern und Kindern/Jugendlichen sind nicht gestattet.
        • Die Nutzung von Handys und Kameras durch Kinder/Jugendliche wird während des Programms nicht gestattet. Nur für die An- und Abreise sind Handys erlaubt.

  3. Verfahrenswege im Verdachtsfall
    1. Wahrnehmen und Dokumentieren:
      • Achte auf Signale und Veränderungen im Verhalten von Kindern/Jugendlichen (z.B. Rückzug, Aggression, Ängstlichkeit).
      • Nimm Äußerungen der Kinder/Jugendlichen ernst.
      • Dokumentiere Beobachtungen und Gespräche sachlich, objektiv und zeitnah (Wer, Was, Wann, Wo?).

    2. Interner Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:
      • Ruhe bewahren: Nicht vorschnell handeln oder konfrontieren.
      • Kollegiale Beratung: Umgehend das Gespräch mit der/dem Vertrauens- bzw. Kinderschutzbeauftragten der Organisation suchen. Nicht alleine handeln!
      • Einschätzung: Gemeinsam wird der Verdacht und die Dringlichkeit eingeschätzt.
      • Fallbesprechung: Bei konkretem Verdacht wird ein kleines, vertrauliches Team (z.B. Leitung, Kinderschutzbeauftragte:r) zur Beratung einberufen.
      • Externe Beratung einholen: Bei Unsicherheit wird umgehend eine unabhängige, fachkundige Stelle kontaktier (z.B. Kinderschutzzentren oder das Jugendamt).
      • Elterngespräch: Ein Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten wird geführt, es sei denn, dies würde das Kind zusätzlich gefährden.
      • Meldung an das Jugendamt: Bei einer gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls wird eine Meldung an das zuständige Jugendamt gemacht.

    3. Akute Notfallsituation:
      • Bei akuter, unmittelbarer Gefahr für das Kind (z.B. schwere Verletzung, Misshandlung): SOFORT die 133 (Polizei) anrufen.
      • Bei einer medizinischen Notfallversorgung: SOFORT den Rettungsdienst (112, oder 144) anrufen.

  4. Intervention und Umgang mit Beschwerden
    • Beschwerdemanagement: Es gibt klar kommunizierte und niedrigschwellige Beschwerdewege für Kinder, Jugendliche und Eltern
    • Ansprechpersonen: Mindestens eine neutrale Vertrauensperson/Kinderschutzbeauftragte/r wird benannt und deren Kontaktdaten bekannt gegeben.
    • Transparenz: Alle Beteiligten werden über das Verfahren und die getroffenen Maßnahmen informiert – soweit es die Datenschutzbestimmungen und das Kindeswohl zulassen.

  5. Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten
    • Geschäftsführung / Vorstand: Trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzepts.
    • Kinderschutzbeauftragter / Vertrauensperson: Jonathan Bonsels
      +4369917045945 / info@nativeskills.at
      • Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeiter:innen bei Fragen und Verdachtsfällen.
      • Koordiniert Schulungen und ist für die Überarbeitung des Konzepts zuständig.
    • Camp-/Projektleitung: Ist vor Ort für die Umsetzung des Konzepts verantwortlich.

Gültigkeit und Verbreitung:

Dieses Kinderschutzkonzept wurde am 17.10.2025 verabschiedet und tritt sofort in Kraft. Es ist verbindlich für alle Mitarbeiter:innen und wird jährlich überprüft. Das Konzept wird allen Mitarbeiter:innen ausgehändigt und den Eltern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

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